Ukrainische Flüchtlinge in Deutschland aktuell

Veröffentlicht am 11 Februar, 2024

Ukrainische Flüchtlinge erhalten in Deutschland die gleiche grundlegende Unterstützung wie Deutsche – das sogenannte Bürgergeld. Diese Unterstützung wird insgesamt fast 700.000 Ukrainern gewährt, von denen 480.000 im erwerbsfähigen Alter sind. Gleichzeitig liegt die Beschäftigungsquote der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland bei nur 19%.

Kurz vor Ende des Jahres 2023 kündigte Arbeitsminister Hubertus Heil an, dass sein Ministerium einen Gesetzentwurf zur teilweisen Streichung des Bürgergeldes für Personen vorbereitet, die ohne triftigen Grund Arbeitsangebote ablehnen. Die Zahlungen können für bis zu zwei Monate ausgesetzt werden, aber das JobCenter wird weiterhin die Kosten für Unterkunft und Nebenkosten übernehmen. Danach wird das JobCenter erneut eine Arbeitsstelle anbieten. Lehnt eine Person erneut ab, können Sanktionen schrittweise von 10% bis zu 100% verhängt werden.

Die Änderungen könnten von den Abgeordneten genehmigt und in den ersten Monaten des Jahres umgesetzt werden.

Das Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge

Das Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge wird ab dem 1 Januar 2024 um 12% steigen

Die neuen Auszahlungsbeträge sind wie folgt:

  • Alleinstehende/Alleinerziehende – 563 Euro (vorher 502 Euro);
  • Pro Partner in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft – 506 Euro (vorher 451 Euro);
  • Erwachsene in Einrichtungen – 451 Euro (vorher 402 Euro);
  • Jugendliche von 14-17 Jahren – 471 Euro (zuvor 420 Euro);
  • Kinder von 6-13 Jahren – 390 Euro (aktuell 348 Euro);
  • Kinder bis 5 Jahre – 357 Euro (aktuell 318 Euro).
Auch die Beträge für persönliche Schulbedarf werden um etwa 12% steigen. Im ersten Halbjahr werden die Zahlungen von 116 Euro auf 130 Euro erhöht und im zweiten Halbjahr von 58 auf 65 Euro. Zu den Schulbedarfen gehören Stifte, Buntstifte, Taschenrechner, Hefte oder Bastelmaterialien.

Socialcard statt Bargeld

In Deutschland haben die meisten Bundesländer – 14 von 16 – die Einführung und Umsetzung eines Projekts zur Schaffung einer bargeldlosen Zahlungskarte für Flüchtlinge unterstützt.

Die Sozialleistungen werden künftig nicht mehr in bar ausgezahlt, sondern auf eine spezielle Debitkarte, die Socialcard, gebucht.

Diese Karten können für Zahlungen in ganz Deutschland verwendet werden, obwohl bestimmte regionale Einschränkungen möglich sind.

Diese Karten dürfen jedoch nicht außerhalb Deutschlands verwendet werden. Überweisungen von einer solchen Karte auf eine andere sowie jegliche andere Geldtransfers innerhalb oder außerhalb Deutschlands sind nicht möglich.

Wie lange dürfen ukrainische Flüchtlinge in Deutschland bleiben?

Ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland wurde der Status des temporären Schutzes um ein weiteres Jahr, bis März 2025, verlängert. Sie werden weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten und Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Bildungssystem haben.

Sofia Werner

Redaktorin